Widerrufserklärung

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der vom Farnrodaer Karnevalsverein 1965 e.V. angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung des Farnrodaer Karnevalsvereins 1965 e.V. bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

Der Farnrodaer Karnevalsvereins 1965 e.V. hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall behält der Farnrodaer Karnevalsvereins 1965 e.V. weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs- und Versandgebühren.